Prinzipien der IP Gerechtigkeit

1) Wir behalten uns das Recht vor, unseren individuellen Genuss von Geistigem Eigentum frei zu bestimmen.
2) Schöpfer verdienen eine Belohnung.
3) Wir behalten uns das Recht vor, von Medieninhalten, die rechtmässig in unserem Besitz sind, Kopien zu erstellen.
4) Technologie und Information, welche die Ausübung von Rechten ermöglichen, müssen rechtmässig sein.
5) Urheberrechte bringen „Urheberpflichten“ mit sich.

Präambel

Wir Weltbürger unterstützen diese Grundsätze von IP Justice, denn wir sind besorgt, dass unsere Ausdrucksfreiheit in der digitalen Welt in Gefahr ist. In demokratischen Gesellschaften sollen Gesetze die Werte der Allgemeinheit widerspiegeln. Zu diesen Werten gehört insbesondere die Förderung von Kreativität, von Informationsfreiheit und von Innovation. Doch werden zu Lasten solcher Allgemeininteressen weltweit Gesetze über das Geistige Eigentum erlassen, mit denen den Interessen lediglich kleiner Gruppen entsprochen wird. Wir anerkennen die Notwendigkeit von Belohnung als Anreiz zur Aufrechterhaltung der Kreativität, sind jedoch besorgt, dass übertriebene Kontrolle über Geistiges Eigentum das Gleichgewicht zwischen den Interessen der Schöpfer und jenen der Allgemeinheit gefährdet.

Gemeinsam drücken wir unsere Besorgnis aus über die andauernde Erweiterung der Rechte am Geistigen Eigentum ohne Rücksicht auf überlieferte Freiheiten und Schutzmechanismen. Wir wehren uns gegen technische Massnahmen, die uns beim Genuss unserer rechtmässig erworbenen Medienträger kontrollieren.

Wir verlangen, dass die Gesetze über das Geistige Eigentum im Einklang stehen mit den hier dargelegten Grundsätzen. Gesetzgeber und Gerichte fordern wir auf, die Rechte der Allgemeinheit zum Gebrauch geistigen Eigentums mit gleicher Hingabe zu schützen wie die privaten Interessen der Produzenten.

In der Hoffnung, die Freiheit zu bewahren, beanstanden wir gemeinsam die folgenden gefährlichen Entwicklungen überall auf der Welt:

die zeitliche Ausdehnung von Urheberrechten, wodurch die Qualität und die Quantität der im Allgemeingut stehenden Werke und Schöpfungen vermindert werden;
die Beschränkung des Rechts auf gerechtfertigten Gebrauch von geistigem Eigentum lediglich auf den Gebrauch von älteren, insbesondere analogen Technologien;
die Kriminalisierung der gerechtfertigten Vervielfältung von Datenträgern durch Verbraucher, insbesondere auch auf andersartige Datenträger, sowie die Kriminalisierung der gerechtfertigten Entschlüsselung rechtmässig erworbener Computerprogramme;
Verbot von Veröffentlichungen technischer und wissenschaftlicher Informationen wie Algorithmen;
die Verantwortlichkeit von Apparateherstellern und Betreibern von Infrastruktur zur Datenübertragung für die Rechtsverletzungen anderer;
Gesetze und technische Standardisierungen, welche die grossen internationalen Produzenten auf Kosten von lokaler Kultur und regionalem Wettbewerb bevorteilen.

Mit gemeinsamen Anstrengungen, Gleichgewicht und Gerechtigkeit in der Regulierung von Geistigem Eigentum wiederherzustellen, erklären wir die folgenden Grundsätze: 1. Wir behalten uns das Recht vor, unseren individuellen Genuss von Geistigem Eigentum frei zu bestimmen

Wir sind berechtigt zu entscheiden, mit welchem Gerät, Computer oder Betriebssystem wir Musik, Filme, Bücher oder Spiele wahrnehmen möchten. Dies beinhaltet insbesondere ein Recht zur Entschlüsselung von Daten oder zur Manipulation an Abspielgeräten, diese also in Einzelteile zu zersetzen und nach unseren persönlichen Bedürfnissen wieder zusammenzubauen.

Die Technologie ermächtigt uns zu mehr Kontrolle über die Art und Weise sowie den Inhalt unseres Medienkonsums. Wir verletzen keine Urheberrechte, wenn wir Werbung überspringen, anstössige Sprache blockieren oder uns Filme auf selber hergestellten Abspielgeräten anschauen. Das Urheberrecht gibt den Urhebern das Recht zur Kontrolle über die öffentliche Aufführung, aber wenn wir daheim in der Privatssphäre sind und rechtmässig erworbene Medieninhalte mit unseren eigenen Abspielgeräten konsumieren, gehört diese private Wahrnehmung ausschliesslich uns.

2. Schöpfer verdienen eine Belohnung

Schöpfer verdienen eine Belohnung für ihren Beitrag an die Gesellschaft. Die Technologie schafft neue Möglichkeiten, mit denen Künstler, die uns begeistern, unmittelbar belohnt werden können, ohne angewiesen zu sein auf die Film- oder Musikindustrie, die eine Entschädigung der Künstler oftmals unterlässt. Wir wollen Künstler belohnen, die uns unterhalten und erhellen mit ihrer Kunst und die unser Recht am Genuss Geistigen Eigentums respektieren. Das Erforschen neuer Geschäftsmodelle, welche die Eigenschaften digitaler Technologie nutzbar machen, wird uns unserem gemeinsamen Ziel, der angemessenen Belohnung von Schöpfern, näher bringen.

3. Wir behalten uns das Recht vor, von Medieninhalten, die rechtmässig in unserem Besitz sind, Kopien zu erstellen

Wir sind berechtigt, rechtmässig erworbene Träger von Musik, Schrift und Filmen für persönliche, nicht geschäftliche Zwecke zu kopieren. Bekannt unter den Bezeichnungen „Schranken des Immaterialgüterrechts“ oder „gerechtfertigter Gebrauch“, erlaubt diese Regelung nicht autorisiertes Kopieren für gesellschaftlich dienliche Zwecke wie Bildung oder persönlichen Gebrauch.

Wir behalten das Recht, Medieninhalte zu kopieren, um sie nach unseren Bedürfnissen zeitlich verschoben, auf anderen Geräten, an anderen Orten oder in anderen Formaten zu geniessen. Ebenso behalten wir uns das Recht vor, Sicherheits- oder Archivkopien von unseren Sammlungen digitaler Inhalte anzulegen, wie wir es in der Vergangenheit bereits mit den analogen Aufnahmen taten.

4. Technologie und Information, welche die Ausübung von Rechten ermöglichen, müssen rechtmässig sein

Technologie, die uns bei der Ausübung unserer anerkannten Rechte unterstützt, muss selbst rechtmässig bleiben, wenn diese anerkannten Rechte auch in der digitalen Welt Bestand haben sollen. Diskussion und Austausch von Information, welche die Funktionsweise von Technologie beschreibt, muss rechtmässig bleiben, wenn wir dem Grundrecht auf Äusserungsfreiheit entsprechen wollen.

Zur Erhaltung von Verbraucherrechten, Innovation und Wettbewerb sollen Technologien, für die es ein beträchtliches rechtmässiges Anwendungsgebiet gibt, zulässig bleiben. Wenn wir nicht bösgläubig handeln, sollen wir nicht zur Verantwortung gezogen werden für die rechtsverletzende Handlung anderer, über die wir keine Kontrolle ausüben und die uns keinen Nutzen stiftet.

5. Urheberrechte bringen „Urheberpflichten“ mit sich

Die Allgemeinheit gibt dem Schöpfer Eigentumsrechte an seiner geistigen Schöpfung, jedoch nur zeitlich befristet und im Austausch für bestimmte vorbehaltene Rechte. Die Vereitelung der Ausübung dieser Rechte mit Hilfe von Technologie widerstrebt dem Austauschgedanken und ist deshalb ungerecht. Möchten die Urheberberechtigten die Vorteile des Urheberrechtsschutzes geniessen, müssen sie auch den damit einhergehenden Pflichten übernehmen, wie die schliessliche Übertragung der Rechte ins Allgemeingut und das Ermöglichen persönlicher Kopien.